Zollstopp Rohholzverpackungen (GGED-pflichtige Waren)

Glauchau

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wurden vom Zollamt Hamburg Waltershof informiert, dass alle Container mit Rohholzverpackungen, die ein Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokument (GGED) besitzen vor Bahnverladung am Zollamt Walterhof gestellt werden müssen.

Erst im Anschluss können die Container per Bahn verladen werden.

Bitte beachten Sie dabei, dass Verpackungsholz aus Pressspan, OSB, behandelts Holz sowie Verpackungsholz unter 6 mm nicht unter die Verordnungen fällt und sind somit nicht GGED-pflichtig ist.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Haftung unsererseits für sämtliche hieraus resultierenden Kosten ausgeschlossen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Combitrac Team